Bei aggregierten Auswertungen ist der Auftraggeber rechtlich meist auf der sicheren Seite – er verarbeitet keine personenbezogenen Daten. Das beantwortet aber nicht die Frage, ob die zugrunde liegende Erhebung in Ordnung war. Und diese Frage ist keine juristische Spitzfindigkeit: Sie entscheidet darüber, ob ein Projekt einer öffentlichen Debatte standhält.
Worauf sich die Erhebung stützt
App-Berechtigungen. Bei App-basierten Daten erteilt die Nutzerin oder der Nutzer der jeweiligen Anwendung eine Standortberechtigung. Moderne Betriebssysteme fragen dabei differenziert ab: einmalig, nur während der Nutzung oder dauerhaft. Diese Berechtigung ist die technische Voraussetzung – rechtlich reicht sie allein nicht aus.
Einwilligung nach TDDDG. Weil auf Informationen im Endgerät zugegriffen wird, verlangt § 25 TDDDG grundsätzlich eine Einwilligung. Diese muss – wie jede Einwilligung nach der DSGVO – informiert, freiwillig, für den konkreten Zweck erteilt und jederzeit widerrufbar sein. In der Praxis erfolgt sie über Consent-Dialoge in Apps.
Weitergabe an Dritte. Der kritische Punkt liegt selten bei der Erhebung, sondern bei der Weitergabe. Ob eine Einwilligung auch die Übermittlung an Analysedienstleister und deren Weiterverarbeitung abdeckt, hängt davon ab, wie transparent und spezifisch der Dialog formuliert war.
Warum das oft problematisch ist
Genau hier setzt die Kritik an, die in den vergangenen Jahren durch investigative Recherchen belegt wurde. In der Praxis zeigte sich wiederholt:
- Consent-Dialoge waren so gestaltet, dass Zustimmung der Weg des geringsten Widerstands war
- Die Zwecke waren so weit formuliert, dass eine informierte Entscheidung kaum möglich war
- Standortdaten wurden in Einzelfällen auch dann übermittelt, wenn keine Einwilligung vorlag
- Die Kette der Empfänger war für Nutzerinnen und Nutzer nicht nachvollziehbar
Ausführlich behandelt das die Seite Kritik am Datenhandel. Für diese Seite ist die Konsequenz entscheidend: Man kann nicht davon ausgehen, dass jede Datenquelle sauber ist. Prüfen gehört zur Sorgfaltspflicht.
Was Sie als Auftraggeber fragen sollten
Zur Datenherkunft
- Aus welcher Art von Quelle stammen die Daten – App-Signale, Mobilfunknetz, Sensorik?
- Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Erhebung, und liegt eine Einwilligung nach § 25 TDDDG vor?
- Wie wird sichergestellt, dass nur Daten einfließen, für die eine wirksame Einwilligung vorliegt?
- Können Betroffene widersprechen oder ihre Einwilligung widerrufen – und wirkt das auf bestehende Datenbestände?
- Gab es datenschutzrechtliche Beanstandungen gegenüber der Quelle oder dem Aufbereiter?
- Werden Rohdaten im europäischen Rechtsraum verarbeitet, und wie lange werden sie vorgehalten?
- Existiert eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder eine externe Prüfung der Anonymisierung?
Eine seriöse Antwort auf diese Fragen ist nicht „Selbstverständlich alles DSGVO-konform", sondern eine nachvollziehbare Beschreibung des Verfahrens. Formelhafte Konformitätszusicherungen ohne Beleg sind ein Warnsignal.
Der Unterschied zwischen Quellenarten
Bei Mobilfunknetzdaten ist die Ausgangslage eine andere. Netzbetreiber unterliegen sektorspezifischen Regeln und regulatorischer Aufsicht; die Verarbeitung erfolgt in etablierten, geprüften Verfahren. Das macht solche Daten nicht automatisch unbedenklich, aber die Rahmenbedingungen sind klarer und die Verantwortlichkeit eindeutiger zuzuordnen. Der Vergleich beider Welten steht unter Mobilfunk- oder App-Daten.
Bei stationärer Sensorik vor Ort ist die Lage nochmals anders: Hier ist der Betreiber selbst verantwortlich, kann die Verarbeitung vollständig kontrollieren und in der Regel so gestalten, dass gar keine personenbezogenen Daten entstehen. Für viele Fragestellungen ist das die datenschutzfreundlichste Variante – siehe Datenquellen.
Unsere Haltung
Wir halten Transparenz über die Herkunft für einen Teil der Leistung, nicht für eine Zusatzinformation. Wenn ein Datenpartner nicht schlüssig erklären kann, worauf sich seine Erhebung stützt, arbeiten wir nicht mit ihm – und empfehlen, in solchen Fällen auf alternative Datenquellen auszuweichen. Für viele Fragestellungen ist das ohnehin die bessere Lösung.