Zu Methode und Genauigkeit
Wie genau sind Bewegungsdaten? Als Vergleichswert sehr gut, als Absolutwert nur eingeschränkt. Aussagen wie „12 % mehr als im Vorjahr" oder „Lage A hat etwa doppelt so viel Publikum wie Lage B" sind belastbar. Eine exakte Kopfzahl liefern sie nicht – es handelt sich um eine hochgerechnete Stichprobe. Mehr unter Datenqualität.
Warum weichen die Zahlen von unserer eigenen Zählung ab? Weil beide Verfahren Unterschiedliches messen: Die Zählung erfasst Personen, die eine Linie überqueren; Bewegungsdaten erfassen Aufenthalte in einer Fläche ab einer Mindestdauer. Ein Abgleich ist trotzdem sinnvoll – als Kalibrierung, nicht als Richtigkeitsprüfung.
Wie viele Menschen sind im Panel? Das hängt von Quelle und Gebiet ab und ist die wichtigste Frage überhaupt. Lassen Sie sich die Panelgröße im Analysegebiet als absolute Zahl nennen, nicht als bundesweiten Prozentwert.
Können wir einzelne Ladenlokale auswerten? Meist nicht sinnvoll. Ein einzelnes Objekt ist ein zu kleiner Geofence: geringe Fallzahlen, Einstrahlung von Nachbarn, begrenzte Positionsgenauigkeit. Belastbarer sind Straßenabschnitte oder Mikrolagen. Siehe Raum und Zeit.
Wie klein darf ein Gebiet sein? Es gibt keine feste Grenze – entscheidend ist das Verhältnis von Gebietsgröße, Zeitraum und Panelgröße. Faustregel: Je kleiner das Gebiet, desto länger muss der Zeitraum sein.
Zu Zeit und Aktualität
Sind das Echtzeitdaten? Nein. Zwischen Beobachtung und Auswertung liegt in der Regel mindestens ein Monat. Das ist Teil des Datenschutzkonzepts und wird sich nicht ändern. Für Live-Werte brauchen Sie stationäre Sensorik.
Können wir zurückliegende Zeiträume auswerten? Ja, je nach Quelle typischerweise zwei bis drei Jahre rückwirkend. Das ist einer der größten praktischen Vorteile – Sie können Wirkungen belegen, an die im Vorfeld niemand gedacht hat.
Wie lange dauert eine Auswertung? Von der Beauftragung bis zum Ergebnis meist einige Wochen. Der größte Teil davon entfällt auf die saubere Definition von Gebiet und Fragestellung, nicht auf die Rechenzeit. Siehe Projektablauf.
Zu Datenschutz und Recht
Können wir damit einzelne Personen sehen? Nein – und das ist keine Zusage, sondern eine strukturelle Eigenschaft. In aggregierten Kennzahlen ist die Information, die dafür nötig wäre, nicht mehr enthalten. Ausführlich unter Anonymisierung und Aggregation.
Dürfen wir das überhaupt nutzen? Wer ausschließlich aggregierte Kennzahlen erhält, verarbeitet in der Regel keine personenbezogenen Daten und benötigt keine eigene Rechtsgrundlage. Prüfen sollten Sie dennoch die Herkunft der Rohdaten – siehe DSGVO und Bewegungsdaten.
Was ist mit den Berichten über den Handel mit Standortdaten? Die Kritik ist berechtigt und betrifft Einzeldaten mit stabiler Gerätekennung – nicht aggregierte Statistik. Den Unterschied und die Konsequenzen behandelt Kritik am Datenhandel.
Erhebt p17 eigene Bewegungsdaten? Nein. Wir betreiben keine Apps, keine Sensorik und keine Messstellen und speichern keine Standortdaten von Personen. Wir arbeiten als Datenmittler mit Datenpartnern zusammen. Siehe Über uns.
Müssen wir das öffentlich kommunizieren? Rechtlich in der Regel nicht, wenn Sie nur anonyme Statistik nutzen. Praktisch empfehlen wir es – gerade im kommunalen Umfeld. Eine offene Erklärung, was ausgewertet wird und was nicht, verhindert Missverständnisse.
Zu Nutzen und Kosten
Was kostet das? Das hängt von Gebiet, Zeitraum, Auflösung und Umfang ab – deshalb finden Sie auf dieser Website bewusst keine Preise. Belastbar ist die Aussage, dass Bewegungsdaten-Auswertungen aufwendiger sind als der Bezug etablierter Marktdaten. Ob sich das lohnt, klärt die Entscheidungshilfe.
Brauchen wir das überhaupt? Vielleicht nicht. Für Fragen nach Kaufkraft, Zielgruppen, Wettbewerb oder Bevölkerungsstruktur gibt es bessere Grundlagen. Siehe alternative Datenquellen.
Können wir Ergebnisse veröffentlichen? Das hängt von den Nutzungsrechten ab und sollte vor der Beauftragung geklärt werden – gerade wenn die Zahlen in ein Konzept, eine Gremienvorlage oder eine Pressemitteilung sollen. Siehe Prüfkriterien.
Können wir Städte miteinander vergleichen? Ja, sofern dieselbe Methode zugrunde liegt – gleiches Panel, gleiche Filter, vergleichbarer Gebietszuschnitt. Deshalb sind Erhebungen, die für mehrere Städte gemeinsam beauftragt werden, besonders wertvoll. Siehe Einzelhandelskonzepte.
Ihre Frage war nicht dabei? Stellen Sie sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags und nehmen häufige Fragen hier auf.