Wer über Bewegungsdaten spricht, muss über den Datenhandel sprechen. Journalistische Recherchen mehrerer Redaktionen haben in den vergangenen Jahren offengelegt, in welchem Umfang Standortdaten aus Apps auf kommerziellen Marktplätzen gehandelt werden – und wie wenig Kontrolle darüber besteht, wer sie am Ende erhält.
Was die Recherchen gezeigt haben
Die Größenordnungen sind erheblich. In den untersuchten Datensätzen fanden sich Hunderte Millionen bis Milliarden einzelner Standortpunkte, jeweils verknüpft mit einer Werbe-ID (Mobile Advertising ID, MAID) – einer Kennung, die ein Gerät im Werbemarkt eindeutig identifizierbar macht. Betroffen waren Zehntausende Apps quer durch alle Kategorien, von Wetter- und Nachrichtenanwendungen bis zu Dating-Apps.
Die Datensätze waren nicht anonym. Weil dieselbe Werbe-ID über Zeit hinweg dieselbe bleibt, ließen sich daraus vollständige Bewegungsprofile rekonstruieren: Wohnort, Arbeitsplatz, Tagesabläufe, Besuche.
Die daraus abgeleiteten Risiken sind konkret:
- Sicherheitsrelevante Personen ließen sich identifizieren, weil ihre Profile Aufenthalte an Standorten von Behörden, Militär und Sicherheitseinrichtungen zeigten
- Vulnerable Gruppen konnten anhand von Besuchen bestimmter Orte einer sensiblen Gruppenzugehörigkeit zugeordnet werden
- Datensätze waren teils über kommerzielle Marktplätze frei erwerbbar oder als Probedatensatz verfügbar
- In Einzelfällen wurden Standortdaten von Apps auch dann übermittelt, wenn Nutzerinnen und Nutzer nicht eingewilligt hatten – Aufsichtsbehörden stellten gravierende Verstöße fest
Fachleute sind sich weitgehend einig, dass Datensätze dieser Art nach der DSGVO nicht existieren dürften.
Wie es dazu kommt
Der Mechanismus liegt in der Struktur der Online-Werbung. Beim automatisierten Anzeigenhandel (Real-Time Bidding) werden Informationen über einen Werbeplatz an eine Vielzahl potenzieller Bieter verteilt – darunter häufig auch Standort und Werbe-ID. Jeder Teilnehmer dieses Bidstreams sieht diese Daten, unabhängig davon, ob er die Anzeige am Ende schaltet. Was Teilnehmer damit tun, entzieht sich der Kontrolle.
Auf diese Weise entstehen Datenbestände, ohne dass sie jemand gezielt „verkauft" hätte – sie fallen als Nebenprodukt an und werden anschließend gesammelt, angereichert und weiterveräußert.
Was daraus folgt – und was nicht
Nicht daraus folgt: dass jede Auswertung auf Basis von Bewegungsdaten unseriös wäre. Der entscheidende Unterschied liegt zwischen Einzeldaten mit stabiler Kennung und aggregierten Kennzahlen. Erstere sind das Problem. Letztere enthalten die kritische Information nicht mehr – wenn die Verdichtung ausreichend ist. Warum das strukturell und nicht nur zugesagt gilt, erklärt Anonymisierung und Aggregation.
Wohl aber folgt daraus:
- Herkunft prüfen ist Pflicht, nicht Kür. Wer nicht erklären kann, woher seine Daten stammen und worauf sich die Erhebung stützt, ist kein geeigneter Partner. Siehe Herkunft und Einwilligung.
- Zusicherungen genügen nicht. „DSGVO-konform" ist eine Behauptung, keine Prüfung. Verlangen Sie Beschreibungen des Verfahrens, keine Siegel.
- Kein Feinraster ohne Not. Je feiner die angeforderte Auflösung, desto größer das Risiko. Bestellen Sie die Auflösung, die die Frage beantwortet – nicht die maximal verfügbare.
- Öffentliche Auftraggeber tragen besondere Verantwortung. Kommunen, Kammern und Landeseinrichtungen werden zu Recht strenger beurteilt. Ein Projekt, das eine kritische Nachfrage aus dem Stadtrat oder der Presse nicht übersteht, ist auch dann ein Problem, wenn es rechtlich zulässig war.
- Manchmal ist die richtige Antwort: nicht mit Bewegungsdaten. Für viele Fragestellungen gibt es Grundlagen ohne diese Problematik – siehe alternative Datenquellen.
Warum wir das hier schreiben
Es wäre einfacher, dieses Kapitel wegzulassen. Wir halten das aus zwei Gründen für falsch. Erstens ist die Kritik berechtigt und öffentlich verfügbar – wer sie verschweigt, verliert an Glaubwürdigkeit, sobald jemand nachfragt. Zweitens ist die Unterscheidung zwischen Datenhandel und aggregierter Statistik genau das, was Auftraggeber verstehen müssen, um verantwortlich entscheiden zu können.
Die p17 GmbH erhebt keine eigenen Bewegungsdaten, betreibt keine Apps und handelt nicht mit Standortdaten. Wir vermitteln aggregierte Auswertungen – und prüfen vorher, woher sie kommen. Mehr dazu unter Über uns.
Ausblick
Aufsichtsbehörden gehen zunehmend gegen Verstöße im Bereich der Standortdatenweitergabe vor, und auf europäischer Ebene wird über schärfere Regeln für Datenhändler und über Einschränkungen des werbebasierten Trackings diskutiert. Für die Praxis bedeutet das: Die Anforderungen an Herkunftsnachweise werden eher steigen als sinken. Wer heute sauber arbeitet, hat morgen weniger Probleme. Die konkreten Fragen dazu stehen unter Prüfkriterien.